Michaelschule freut sich auf neue Schulmöbel und Sanierungsmaßnahmen
Als im Februar 2019 die Nachricht die Michaelschule erreicht, dass der Rat der Stadt Arnsberg im September 2018 auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen hat, die Sanierung der städtischen Grundschulen mit Mitteln aus Förderprogrammen von Bund und Land(*) voran zu treiben, ist die Freude bei Schülern, Eltern und Lehrern entsprechend groß.
Unverzüglich werden Wünsche und Vorschläge im Kollegium und in der Schulkonferenz gesammelt, gemeinsam priorisiert und im März an den Schulträger weitergeleitet.
Neben Malerarbeiten und der Erneuerung von Waschbecken und Fliesenspiegel in den Klassenräumen steht der Austausch der Schulmöbel klar im Vordergrund. Gerade die veränderte Situation der Schülerschaft, macht eine zeitgemäße Lernlandschaft, die Möglichkeiten zur Differenzierung und Individualisierung bietet, unersetzlich. Im Rahmen der Inklusion werden derzeit Kinder im Gemeinsamen Lernen bzw. Flüchtlingskinder, die im DaZ (Deutsch als Zweitsprache) unterrichtet, die einen Anteil von 20% ausmachen. Das Kollegium hat eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich gemeinsam mit den Kindern auf die Suche nach geeignetem Mobiliar gemacht hat. Sieger bei Schülern und Lehrern ist nach einer intensiven Testphase ein Fußrastenstuhl, der dynamisches Sitzen und Lernen für Grundschüler aller Jahrgänge ermöglicht sowie ein Fünfecktisch, der allen Lernkonzepten und Unterrichtsformen gerecht wird.
Eltern und Lehrer vertrauen auch weiterhin auf eine gute Kooperation mit der Stadt. Die Michaelschule steht in den Startlöchern und hofft nun auf grünes Licht von Seiten des Schulträgers, damit die anstehenden Maßnahmen zeitnah durchgeführt werden.
(*)
Es handelt sich einerseits um das Landesförderprogramm Gute Schule 2020, welches bereits zum 1.1.2017 angelaufen ist, sowie um Bundesfinanzhilfen im Zusammenhang mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz aus dem Jahre 2015 mit der letzten Änderung vom 14. August 2017.
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
KInvFG
Ausfertigungsdatum: 24.06.2015
Vollzitat:
"Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist"
Stand:
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Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 14.8.2017 I 3122
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Kapitel 2 Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c des Grundgesetzes
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- 10 Förderziel und Fördervolumen
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt er aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104c des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
(1) Der in § 10 Satz 2 festgelegte Betrag wird nach folgenden Prozentsätzen auf die Länder aufgeteilt:
Baden-Württemberg
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7,1783
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Bayern
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8,3728
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Berlin
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4,0114
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Brandenburg
|
2,9248
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Bremen
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1,2123
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Hamburg
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1,7550
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Hessen
|
9,4279
|
Mecklenburg-Vorpommern
|
2,1494
|
Niedersachsen
|
8,2512
|
Nordrhein-Westfalen
|
32,0172
|
Rheinland-Pfalz
|
7,3313
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Saarland
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2,0572
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Sachsen
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5,0831
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Sachsen-Anhalt
|
3,3266
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Schleswig-Holstein
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2,8496
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Thüringen
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2,0519.
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